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Wer darf sich in einem Gemeinschaftsjagdrevier Abwurfstangen aneignen?
Das Aneignungsrecht von Wild (und Abwurfstangen) liegt grundsätzlich beim Grundeigentümer. In einem Jagdbezirk erlangt jedoch der Jagdausübungsberechtigte das Aneignungsrecht. Wenn der Grund nicht Teil eines Jagdbezirks ist, dann bleibt das Recht beim Grundeigentümer.