Waidwissen logo
Waidwissen
109 / 576

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer teilzunehmen?


Der Inhaber eines Jugendjagdscheins kann nur als Treiber, nicht jedoch als Schütze teilnehmen. Das „Nein“ ist also als die „richtigste“ Antwortmöglichkeit zu werten.