Welche Mindestgröße muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Niedersachsen haben?
150 ha zusammenhängende Fläche
es ist keine Mindestgröße festgeschrieben
250 ha zusammenhängende Fläche
Die Mindestgröße für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk weicht in Niedersachsen mit 250 ha von der bundesweiten Vorgabe (150 ha) ab.