Welche Mindestgröße muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Niedersachsen haben?

A

150 ha zusammenhängende Fläche

B

es ist keine Mindestgröße festgeschrieben

C

250 ha zusammenhängende Fläche

Die Mindestgröße für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk weicht in Niedersachsen mit 250 ha von der bundesweiten Vorgabe (150 ha) ab.