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Welche Mindestgröße muss ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Niedersachsen haben?
A
150 ha zusammenhängende Fläche
B
es ist keine Mindestgröße festgeschrieben
C
250 ha zusammenhängende Fläche
Die Mindestgröße für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk weicht in Niedersachsen mit 250 ha von der bundesweiten Vorgabe (150 ha) ab.