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Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?
A
der Jagdgenossenschaftsvorsitzende
B
die Jagdgenossenschaftsversammlung
C
der Vorstand der Jagdgenossenschaft
D
die Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen
Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?
der Jagdgenossenschaftsvorsitzende
die Jagdgenossenschaftsversammlung
der Vorstand der Jagdgenossenschaft
die Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen