Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?

Erklärung:

Erlöschen des Jagdpachtvertrages (§ 13 BJagdG )

  • Jagdpachtvertrag erlischt vorzeitig bei:
    • Unanfechtbarem Entzug des Jagdscheins des Pächters
    • Bei unanfechtbar abgelehnter Erteilung eines neuen Jagdscheins für den Pächter
  • Mitpächter ( § 13a BJagdG)
    • Bei mehreren Pächtern bleibt der Vertrag mit den übrigen Pächtern bestehen
    • Kommt es zu Missverhältnissen bei der Höchstpachtfläche, müssen diese bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres behoben werden.
    • Kündigung des Vertrages durch Mitpächter bei nicht zumutbarer Mehrbelastung möglich
A

wenn der Pächter länger krankheitsbedingt nicht die Jagd ausüben kann

B

wenn ein zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehöriges Grundstück veräußert wird

C

wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins des Pächters abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wird