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Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?
Erlöschen des Jagdpachtvertrages (§ 13 BJagdG)
- Jagdpachtvertrag erlischt vorzeitig bei:
- Unanfechtbarem Entzug des Jagdscheins des Pächters
- Bei unanfechtbar abgelehnter Erteilung eines neuen Jagdscheins für den Pächter
- Mitpächter (§ 13a BJagdG)
- Bei mehreren Pächtern bleibt der Vertrag mit den übrigen Pächtern bestehen
- Kommt es zu Missverhältnissen bei der Höchstpachtfläche, müssen diese bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres behoben werden.
- Kündigung des Vertrages durch Mitpächter bei nicht zumutbarer Mehrbelastung möglich