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Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?


Erlöschen des Jagdpachtvertrages (§ 13 BJagdG)

  • Jagdpachtvertrag erlischt vorzeitig bei:
    • Unanfechtbarem Entzug des des Pächters
    • Bei unanfechtbar abgelehnter Erteilung eines neuen für den Pächter
  • Mitpächter (§ 13a BJagdG)
    • Bei mehreren Pächtern bleibt der Vertrag mit den übrigen Pächtern bestehen
    • Kommt es zu Missverhältnissen bei der Höchstpachtfläche, müssen diese bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres behoben werden.
    • Kündigung des Vertrages durch Mitpächter bei nicht zumutbarer Mehrbelastung möglich