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Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Anzeigeberechtigt
A
ist nur der Verpächter
B
ist nur der Pächter
C
sind sowohl der Pächter als auch der Verpächter
Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Anzeigeberechtigt
ist nur der Verpächter
ist nur der Pächter
sind sowohl der Pächter als auch der Verpächter