Dürfen Sie mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?
Ja, das Probeschießen ist gestattet.
Nein, das ist niemals gestattet.
Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.