Dürfen Sie mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?

A

Ja, das Probeschießen ist gestattet.

B

Nein, das ist niemals gestattet.

C

Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.

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