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Dürfen Sie mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?
A
Ja, das Probeschießen ist gestattet.
B
Nein, das ist niemals gestattet.
C
Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.