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Besteht gesetzlich die Möglichkeit, dass das Betreten des Teiles eines Birkwildlebensraums, in dem das Birkwild bevorzugt brütet und die Jungen aufzieht, von der zuständigen Behörde durch Verordnung verboten wird?
Besteht gesetzlich die Möglichkeit, dass das Betreten des Teiles eines Birkwildlebensraums, in dem das Birkwild bevorzugt brütet und die Jungen aufzieht, von der zuständigen Behörde durch Verordnung verboten wird?