Welche Fallen sind für die Fangjagd zugelassen?
Fallen, die nicht unverzüglich töten, sind nach Bundesjagdgesetz verboten. Außerdem sind Totschlagfallen nach der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz in NRW verboten.
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Wippbrettkastenfallen mit einer Länge von mindestens 80 cm