Welche Fallen sind für die Fangjagd zugelassen?

Erklärung:

Fallen, die nicht unverzüglich töten, sind nach Bundesjagdgesetz verboten. Außerdem sind Totschlagfallen nach der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz in NRW verboten.

A

Alle Abzugeisen

B

Röhrenfallen

D

Scherenfallen

E

Wippbrettkastenfallen mit einer Länge von mindestens 80 cm