Wann ist die Treibjagd verboten?

Erklärung:

Im Bundesjagdgesetz wird die Treibjagd bei Mondschein verboten und im Feiertagsgesetz werden Treib-, Lapp- und Hetzjagden an Sonn- und Feiertagen verboten.

A

An Sonn- und Feiertagen

B

Bei Mondschein

C

Am gesamten Wochenende

D

An Wochentage