Wann ist die Treibjagd verboten?

Erklärung:

Im Bundesjagdgesetz wird die Treibjagd bei Mondschein verboten und im Feiertagsgesetz werden Treib-, Lapp- und Hetzjagden an Sonn- und Feiertagen verboten.

A

Bei Mondschein

B

An Sonn- und Feiertagen

C

Am gesamten Wochenende

D

An Wochentage

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