Wann ist die Treibjagd verboten?
Im Bundesjagdgesetz wird die Treibjagd bei Mondschein verboten und im Feiertagsgesetz werden Treib-, Lapp- und Hetzjagden an Sonn- und Feiertagen verboten.
Bei Mondschein
An Sonn- und Feiertagen
Am gesamten Wochenende
An Wochentage