Kann dem Inhaber des ersten Jahresjagdscheines eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden?

A

Ja

Ein Revier kann erst gepachtet werden, wenn der Jagdschein bereits für 3 Jahre gelöst ist. Das heißt in den ersten 3 Jahren sind Jagderlaubnisse die Möglichkeit der Wahl, um die Jagd auszuüben. Alternativ kann bei großem Grundbesitz auch eine Eigenjagd bejagt werden.

B

Ja, aber nur wenn er jagdpachtfähig ist.

C

Nein, weil er noch nicht jagdpachtfähig ist.