102 / 125
Kann dem Inhaber des ersten Jahresjagdscheines eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden?
A
Ja
Ein Revier kann erst gepachtet werden, wenn der Jagdschein bereits für 3 Jahre gelöst ist. Das heißt in den ersten 3 Jahren sind Jagderlaubnisse die Möglichkeit der Wahl, um die Jagd auszuüben. Alternativ kann bei großem Grundbesitz auch eine Eigenjagd bejagt werden.
B
Ja, aber nur wenn er jagdpachtfähig ist.
C
Nein, weil er noch nicht jagdpachtfähig ist.