Kann dem Inhaber des ersten Jahresjagdscheines eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden?
Ja
Ein Revier kann erst gepachtet werden, wenn der Jagdschein bereits für 3 Jahre gelöst ist. Das heißt in den ersten 3 Jahren sind Jagderlaubnisse die Möglichkeit der Wahl, um die Jagd auszuüben. Alternativ kann bei großem Grundbesitz auch eine Eigenjagd bejagt werden.
Ja, aber nur wenn er jagdpachtfähig ist.
Nein, weil er noch nicht jagdpachtfähig ist.