Jagdpacht

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Die regelt, wer im zur gehen darf und wer im Gegenzug die Verantwortung für und übernimmt. Dieser Artikel erklärt dir die Voraussetzungen zur Pachtfähigkeit, die Vorgaben des sowie die Regeln rund um (). Egal ob du später selbst ein pachtest oder als Jagdgast mit Erlaubnisschein jagst; du musst deine Befugnisse und Pflichten genau kennen.

Die Jagdpachtüberträgt das vom Verpächter auf den Pächter (§ 11 BJagdG).

Merke überträgt dem Pächter nur das ; das bleibt mit dem Grundeigentum verbunden.
Merkhilfe„Pächter übt aus – Grund bleibt zu Haus."

Wer ein Jagdrevier pachten möchte, muss "pachtfähig" sein. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Gültiger : Entfällt der Schein, erlischt die Pachtfähigkeit.
  • ≥ 3 Jahre Jagdscheinbesitz (Zeit mit wird nicht angerechnet).
  • Nur natürliche Personen: Juristische Personen (GmbH, Verein) können keinen lösen.
  • Keine 3-Jahres-Frist: Jeder volljährige Jahresjagdscheininhaber ist sofort pachtfähig (§ 13 Abs. 1 SächsJagdG).
Nur relevant in Sachsen & 2 weitere.
  • Schriftform zwingend erforderlich; Verstoß macht den Vertrag nichtig (§ 11 Abs. 1, § 13 BJagdG).
  • Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Pächter für , und Einhaltung des (§ 11 Abs. 2 BJagdG)
  • Höchstfläche 1.000 ha pro Pächter
  • Zeitraum: Pachtzeit beginnt und endet mit dem .
    • Jagdjahr: 1. April bis 31. März
  • Hochgebirge: Höchstfläche 2.000 ha pro Pächter
Nur relevant in Bayern.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Mindestpachtdauer

  • 6 Jagdjahre
  • absenkbar auf 3 Jahre

  • 9 Jagdjahre
  • 9 Jagdjahre

Hochwild-Unterschied

  • 9 Jagdjahre
  • 8 Jagdjahre
  • absenkbar auf 5 Jahre
  • mindestens 5 Jagdjahre
  • maximal 10 Jagdjahre
  • 9 Jagdjahre
  • 9 Jagdjahre
  • 9 Jagdjahre

Maximale Pächteranzahl

  • 3 bis 250 ha
  • +1 je angefangene 100 ha

  • 2 bis 250 ha
  • +1 je angefangene 250 ha
  • Hochgebirge:

2 bis 500 ha

+1 je angefangene 500 ha

  • 2 bis 250 ha
  • +1 je angefangene 125 ha
  • 2 bis 250 ha
  • +1 je 75 ha

  • Gesamtzahl

Jagdausübende

  • bis 500 ha: Maximal 4

(plus

  • +1 je volle 125 ha

  • 1 bis 250 ha
  • 2 bis 400 ha
  • +1 je 150 ha
  • Entgeltliche Jagd-

erlaubnisscheine

zählen auf

Höchstzahl

  • 3 bis 500 ha
  • +1 je angefangene 150 ha
  • 2 bis 250 ha
  • +1 je angefangene 150 ha

  • Maximal 3 Pächter

bis 250 ha

(wie BJagdG)

  • 2 bis 300 ha
  • +1 je volle 150 ha
  • 3 bis 250 ha
  • +1 je angefangene 100 ha
  • 2 bis 150 ha
  • +1 je angefangene 100 ha

  • Maximal 3 Pächter

bis 250 ha

(wie BJagdG)

  • Gesamtzahl

Jagdausübende

  • bis 400 ha: Maximal 4

(plus

  • +1 je volle 100 ha

  • 2 bis 300 ha
  • +1 je volle 150 ha
  • 2 bis 250 ha
  • +1 je weitere angefangene 150 ha
  • ab 2 Pächtern: Gesellschaftsvertrag Pflicht

Jagdpachtfähigkeit

  • 3 Jahre
  • Ausnahme durch

möglich

  • 3 Jahre
  • 3 Jahre
  • 3 Jahre
  • 3 Jahre
  • 3 Jahre
  • 3 Jahre
  • 3 Jahre
  • 3 Jahre

  • 3 Jahre
  • Härtefallausnahme

möglich

  • 3 Jahre
  • 3 Jahre

  • Sofort pachtfähig

(keine 3-Jahres-Frist)

  • 3 Jahre
  • 3 Jahre
  • 3 Jahre

Der kann die durch eine an Dritte (Jagdgäste) gestatten (§ 11 BJagdG).

Der regelt die selbstständige :

  • Wildfreigabe: Legt fest, welches werden darf
  • Befristung: Befristet oder unbefristet
  • Entgeltlichkeit: Unentgeltlich oder entgeltlich
AchtungWer über die im Erlaubnisschein festgelegte Freigabe hinaus erlegt, .

Eine unentgeltliche entspricht einem "einfachen" Jagdgast. An entgeltliche (also bezahlte) stellt das Bundesjagdgesetz strengere Anforderungen:

  • Pachtfähigkeit bei Laufzeit > 1 Jahr erforderlich (3 Jahre Jagdscheinbesitz)
  • Anrechnung auf Höchstfläche (1.000 ha) — Fläche wird im eingetragen
  • Anrechnung auf Pächterhöchstzahl — zählt wie ein zusätzlicher Pächter
  • Erteilung immer durch alle gemeinsam

Das JWMG kennt keine Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Erlaubnissen (§ 25 JWMG). Pachtfähigkeit, Höchstflächenanrechnung und Anrechnung auf die Pächterhöchstzahl entfallen vollständig.

Nur relevant in Baden-Württemberg & 2 weitere.
AchtungEin berechtigt nicht zur Ausübung des Jagdschutzes!
  • Ordentliche Beendigung: Endet mit Ablauf der Pachtdauer, i. d. R. am 31. März des Jagdjahres)
  • Außerordentliche Beendigung und Erlöschen
    • Entzug des (z. B. wegen Unzuverlässigkeit nach WaffG)
      • Einzelpächter: Vertrag erlischt
      • Mehrere Pächter: Betroffener scheidet aus
    • Schwere Vertragsverletzungen (z. B. Nicht-Erfüllung des , Vernachlässigung der
    • Tod des Pächters (§ 13a BJagdG): Pachtvertrag Erben über (Landesrecht weicht hiervon teils erheblich ab)
  • des Grundeigentümers: Erwerber bleibt an bestehenden Pachtvertrag bei gemeinschaftlichem wird er automatisch Mitglied der .
MerkeKauf bricht nicht Pacht.


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