Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?

A

Ja, wie jeder andere Jäger auch.

B

Als Treiber ist die Teilnahme erlaubt.

C

Nein, wegen der Minderjährigkeit auf keinen Fall.

D

Die Teilnahme als Jäger/Schütze ist nach Bundesjagdgesetz verboten.

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