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Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?
A
Als Treiber ist die Teilnahme erlaubt.
B
Ja, wie jeder andere Jäger auch.
C
Nein, wegen der Minderjährigkeit auf keinen Fall.
D
Die Teilnahme als Jäger
Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?
Als Treiber ist die Teilnahme erlaubt.
Ja, wie jeder andere Jäger auch.
Nein, wegen der Minderjährigkeit auf keinen Fall.
Die Teilnahme als Jäger