Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?
Ja, wie jeder andere Jäger auch.
Als Treiber ist die Teilnahme erlaubt.
Nein, wegen der Minderjährigkeit auf keinen Fall.
Die Teilnahme als Jäger/Schütze ist nach Bundesjagdgesetz verboten.