Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?

A

Als Treiber ist die Teilnahme erlaubt.

B

Ja, wie jeder andere Jäger auch.

C

Nein, wegen der Minderjährigkeit auf keinen Fall.

D

Die Teilnahme als Jäger/Schütze ist nach Bundesjagdgesetz verboten.