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Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer
- Bewohnte Gebäude
- Hofräume
- Hausgärten
- Friedhöfe
- Zoos, Tiergehege
- Bundesautobahnen
Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer