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In welcher Zeit dürfen in Nordrhein-Westfalen , ausgenommen Jungfüchse, nicht bejagt werden?


Jagdzeiten sind (meistens) logisch. Beim sind die Elterntiere während der Aufzucht der Jungen geschont. Deshalb ist die Jagdzeit für den in NRW vom 16.07. bis zum 28.02. Daraus erschließt sich, dass vom 01.03. (bzw. 29.02. in Schaltjahren) bis zum 15.07. (außer Jungfüchse) nicht bejagt werden dürfen.

Siehe: Landesjagdzeitenverordnung NRW