In welcher Zeit dürfen in Nordrhein-Westfalen Füchse, ausgenommen Jungfüchse, nicht bejagt werden?

Erklärung:

Jagdzeiten sind (meistens) logisch. Beim Fuchs sind die Elterntiere während der Aufzucht der Jungen geschont. Deshalb ist die Jagdzeit für den Fuchs in NRW vom 16.07. bis zum 28.02. Daraus erschließt sich, dass vom 01.03. (bzw. 29.02. in Schaltjahren) bis zum 15.07. Füchse (außer Jungfüchse) nicht bejagt werden dürfen.

Siehe: Landesjagdzeitenverordnung NRW

A

Vom 1. März bis zum 15. Juli

B

Vom 1. August bis zum 31. Januar

C

Vom 16. Juli bis zum 31. Dezember