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In welcher Zeit ist ein Abbrennen der Bodendecke auf Feldrainen und Böschungen verboten?
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist das Abbrennen von Feldrainen und Böschungen ganzjährig verboten.
In welcher Zeit ist ein Abbrennen der Bodendecke auf Feldrainen und Böschungen verboten?
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist das Abbrennen von Feldrainen und Böschungen ganzjährig verboten.