Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?

Erklärung:

Pachtverträge werden vererbt wie alle anderen Rechte und Gegenstände.

Siehe: § 16 Landesjagdgesetz NRW

A

Erben, die jagdpachtfähig sind.

B

Wenn keiner der Erben jagdpachtfähig ist, so müssen die Erben jagdpachtfähige Personen als Jagdausübungsberechtigte benennen.

C

Ausschließlich die verbleibenden Mitpächter

D

Mit dem Tod eines Pächters wird der Jagdpachtvertrag aufgelöst.