Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?
die jagdausübungsberechtigten Erben
der Jagdpachtvertrag erlischt, es muss neu verpachtet werden
nur die verbleibenden Mitpächter
wenn keiner der Erben jagdpachtfähig ist, so müssen die Erben jagdpachtfähige Personen als Jagdausübungsberechtigte benennen