Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?
Erben, die jagdpachtfähig sind.
Wenn keiner der Erben jagdpachtfähig ist, so müssen die Erben jagdpachtfähige Personen als Jagdausübungsberechtigte benennen.
Ausschließlich die verbleibenden Mitpächter
Mit dem Tod eines Pächters wird der Jagdpachtvertrag aufgelöst.