Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?
Pachtverträge werden vererbt wie alle anderen Rechte und Gegenstände.
Siehe: § 16 Landesjagdgesetz NRW
Erben, die jagdpachtfähig sind.
Ausschließlich die verbleibenden Mitpächter
Wenn keiner der Erben jagdpachtfähig ist, so müssen die Erben jagdpachtfähige Personen als Jagdausübungsberechtigte benennen.
Mit dem Tod eines Pächters wird der Jagdpachtvertrag aufgelöst.