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Ein Pächter hat eine jagdlich nutzbare Fläche von 550 ha allein gepachtet. Wieviele Jagderlaubnisscheine muss er erteilen?
Wird eine Pachtfläche von 300 ha überstiegen, muss für jede vollen jagdlich nutzbaren 150 ha darüber liegende Fläche eine Jagderlaubnis vergeben werden.