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Ein Pächter hat eine jagdlich nutzbare Fläche von 550 ha allein gepachtet. Wieviele Jagderlaubnisscheine muss er erteilen?
Die Frage bezieht sich darauf, wie viele Erlaubnisscheine der Pächter erteilen muss. In NRW gibt es nach § 12 II LJG NRW eine Verpflichtung dazu. Ab einer jagdlich nutzbaren Fläche von 300 Hektar muss für alle zusätzlichen 150 Hektar eine Jagderlaubnis erteilt werden.