Ein Pächter hat eine jagdlich nutzbare Fläche von 550 ha allein gepachtet. Wieviele Jagderlaubnisscheine muss er erteilen?

Erklärung:

Wird eine Pachtfläche von 300 ha überstiegen, muss für jede vollen jagdlich nutzbaren 150 ha darüber liegende Fläche eine Jagderlaubnis vergeben werden.