Was verstehen Sie unter der „Vereinigung der Jäger“?

Erklärung:

Siehe: § 52 Landesjagdgesetz NRW

A

In NRW tätige Vereinigung, welche das Jagdwesen fördert.

B

Vereinigung von Jägern, die von der obersten Jagdbehörde anerkannt wurde.

C

Deutschlandweite Jägervereinigung