Wieviele Jahre beträgt in Nordrhein-Westfalen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpachtdauer für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Erklärung:

Im neuen Landesjagdgesetz wurde die Mindestpachtdauer wieder von 5 auf 9 Jahre hochgesetzt. In begründeten Einzelfällen kann die Mindestpachtdauer auf fünf Jahre gesenkt werden, wenn ansonsten kein geeignetes Pachtverhältnis zustande kommt.

A

5 Jahre

B

9 Jahre

C

3 Jahre

D

7 Jahre

E

10 Jahre