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Wieviele Jahre beträgt in Nordrhein-Westfalen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpachtdauer für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?


Im neuen Landesjagdgesetz wurde die Mindestpachtdauer wieder von 5 auf 9 Jahre hochgesetzt. In begründeten Einzelfällen kann die Mindestpachtdauer auf fünf Jahre gesenkt werden, wenn ansonsten kein geeignetes Pachtverhältnis zustande kommt.