Wieviele Jahre beträgt in Nordrhein-Westfalen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpachtdauer für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?
Im neuen Landesjagdgesetz wurde die Mindestpachtdauer wieder von 5 auf 9 Jahre hochgesetzt. In begründeten Einzelfällen kann die Mindestpachtdauer auf fünf Jahre gesenkt werden, wenn ansonsten kein geeignetes Pachtverhältnis zustande kommt.
5 Jahre
9 Jahre
3 Jahre
7 Jahre
10 Jahre