Bis zu welchen Terminen sind Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?

A

Zum 01. Mai bzw. bis zum 01. Oktober

B

Innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Wildschadens

C

Bis zum Ende des Jagdjahres am 31. März