77 / 125
Bis zu welchen Terminen sind Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?
A
Zum 01. Mai bzw. bis zum 01. Oktober
B
Innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Wildschadens
C
Bis zum Ende des Jagdjahres am 31. März