Was gilt gemäß der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" bei der Verwendung von Schusswaffen?
Waffen müssen frisch eingeölt sein, um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten.
Die Waffen müssen funktionssicher sein.
Schusswaffen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Die verwendete Munition muss für die jeweilige Schusswaffe bestimmt sein und in einwandfreiem Zustand verwendet werden; dies gilt auch für nicht gewerblich hergestellte (z.B. wiedergeladene) Munition, die demnach auch verwendet werden darf.