Innerhalb welcher Frist muss Wildschaden angemeldet werden damit Anspruch auf Ersatz besteht?

A

Grundsätzlich muss binnen einer Woche, nachdem der Berechtigte von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung mit gehöriger Sorgfalt erhalten hätte der Schaden angemeldet werden.

B

Eine jährliche Meldung genügt immer.

C

Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, der Schaden angemeldet wird.

D

Die Meldefrist beträgt immer vier Wochen.