Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd")?

A

ja, ab einem Alter von 12 Jahren

B

nur mit Erlaubnis des Jagdleiters

C

ab einem Alter von 15 Jahren

D

Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.