Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd")?
ja, ab einem Alter von 12 Jahren
nur mit Erlaubnis des Jagdleiters
ab einem Alter von 15 Jahren
Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.