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Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd")?
A
ja, ab einem Alter von 12 Jahren
B
nur mit Erlaubnis des Jagdleiters
C
ab einem Alter von 15 Jahren
D
Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.