Was ist beim Marderfang mit einem Eiabzugseisen zu beachten (38 cm Bügelweite)?
Das fängische Eisen muss gemäß "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" so aufgestellt sein, dass keine Personen gefährdet werden.
Eiabzugseisen dürfen gar nicht verwendet werden.
Der Fang muss über den losen Bügel erfolgen, damit eine sofortige, tierschutzgerechte Tötung des Marders gewährleistet ist.
Das Eisen darf gemäß "Unfallverhütungsvorschriften - Jagd" nur mit einer entsprechenden Vorrichtung gespannt sowie nur mit einem geeigneten Gegenstand gesichert oder entsichert werden.