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Zu welchen beiden Terminen müssen Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, damit Anspruch auf Erstattung besteht?
Zu welchen beiden Terminen müssen Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, damit Anspruch auf Erstattung besteht?