Was ist in der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" bezüglich der Verwendung von Fangeisen festgelegt?

A

Es dürfen nur Fangeisen verwendet werden, deren Typ in einer in der UVV - Jagd enthaltenen Liste genannt ist.

B

Fangeisen dürfen fängisch nur so aufgestellt werden, dass keine Personen gefährdet werden.

C

Wo Fangeisen aufgestellt sind, müssen Warnschilder aufgestellt werden.

D

Fangeisen dürfen nur mit einem geeigneten Gegenstand gesichert bzw. entsichert werden.