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Was ist in der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" bezüglich der Verwendung von Fangeisen festgelegt?
A
Es dürfen nur Fangeisen verwendet werden, deren Typ in einer in der UVV - Jagd enthaltenen Liste genannt ist.
B
Fangeisen dürfen fängisch nur so aufgestellt werden, dass keine Personen gefährdet werden.
C
Wo Fangeisen aufgestellt sind, müssen Warnschilder aufgestellt werden.
D
Fangeisen dürfen nur mit einem geeigneten Gegenstand gesichert bzw. entsichert werden.