Darf sich der Inhaber eines Jahresjagdscheines mit Kurzwaffenmunition von einem anderen Jagdscheininhaber aushelfen lassen?
ja, aber nur dann, wenn in seiner Waffenbesitzkarte eine entsprechende Erwerbsberechtigung eingetragen ist
grundsätzlich ja, ohne Einschränkung
ja, aber nur dann, wenn er sie für jagdliche Zwecke verwendet
nein