Welche der nachfolgend beschriebenen Beobachtungen sind als "Bedenkliche Merkmale" im Sinne der Lebensmittelhygienevorschriften zu verstehen?
Geschwülste oder Abszesse, wenn sie zahlreich oder verteilt in inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen
erhebliche Gasbildung im Magen- und Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe
erhebliche Abmagerung oder Schwund einzelner Muskelpartien
abnorme Verhaltensweisen vor der Schussabgabe