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Welche der nachfolgend beschriebenen Beobachtungen sind als "Bedenkliche Merkmale" im Sinne der Lebensmittelhygienevorschriften zu verstehen?
A
Geschwülste oder Abszesse, wenn sie zahlreich oder verteilt in inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen
B
erhebliche Gasbildung im Magen- und Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe
C
erhebliche Abmagerung oder Schwund einzelner Muskelpartien
D
abnorme Verhaltensweisen vor der Schussabgabe