Welche der nachfolgend beschriebenen Beobachtungen sind als "Bedenkliche Merkmale" im Sinne der Lebensmittelhygienevorschriften zu verstehen?

A

Geschwülste oder Abszesse, wenn sie zahlreich oder verteilt in inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen

B

erhebliche Gasbildung im Magen- und Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe

C

erhebliche Abmagerung oder Schwund einzelner Muskelpartien

D

abnorme Verhaltensweisen vor der Schussabgabe