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Welche Voraussetzung müssen für das Entstehen eines Eigenjagdbezirkes (kraft Gesetzes) vorliegen?
A
zusammenhängende Grundflächen von mindestens 150 ha
B
muss im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen
C
zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fäche von mindestens 75 ha
D
darf sich nicht über das Kreisgebiet erstrecken