Welche Voraussetzung müssen für das Entstehen eines Eigenjagdbezirkes (kraft Gesetzes) vorliegen?

A

zusammenhängende Grundflächen von mindestens 150 ha

B

muss im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen

C

zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fäche von mindestens 75 ha

D

darf sich nicht über das Kreisgebiet erstrecken