Welche Aussagen sind zutreffend? Der Jagdvorstand einer Jagdgenossenschaft ...

A

besteht in der Regel aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher), dem Vertreter der Grundeigentümer und dem jeweiligen Pächter des Jagdbezirks.

B

besteht aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und zwei beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt.

C

ist die vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher)

D

besteht aus fünf Personen : der vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und vier beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt