Welche Aussagen sind zutreffend? Der Jagdvorstand einer Jagdgenossenschaft ...
besteht in der Regel aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher), dem Vertreter der Grundeigentümer und dem jeweiligen Pächter des Jagdbezirks.
besteht aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und zwei beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt.
ist die vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher)
besteht aus fünf Personen : der vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und vier beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt