19 / 229
Wann darf ein Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes die Jagd nach Erlangen des ersten Jahresjagdscheines ausüben?
A
sofort nach Erhalt des Jagdscheines
B
1 Jahr nach Erhalt des ersten Jahresjagdscheines
C
2 Jahre nach Erhalt des ersten Jahresjagdscheines
D
3 Jahre nach Erhalt des ersten Jahresjagdscheines