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Die vorsitzende Person einer Hegegemeinschaft hat insbesondere ...
A
die Versammlung der Hegegemeinschaft zu leiten.
B
Bekanntmachungen vorzunehmen.
C
den Gesamtabschussplan und die Teilabschusspläne der Heggemeinschaft zu erstellen.
D
die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer führen zu lassen.