Die vorsitzende Person einer Hegegemeinschaft hat insbesondere ...
die Versammlung der Hegegemeinschaft zu leiten.
Bekanntmachungen vorzunehmen.
den Gesamtabschussplan und die Teilabschusspläne der Heggemeinschaft zu erstellen.
die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer führen zu lassen.