Die vorsitzende Person einer Hegegemeinschaft hat insbesondere ...

A

die Versammlung der Hegegemeinschaft zu leiten.

B

Bekanntmachungen vorzunehmen.

C

den Gesamtabschussplan und die Teilabschusspläne der Heggemeinschaft zu erstellen.

D

die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer führen zu lassen.