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Der Vorstand der Hegegemeinschaft ...
A
besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen.
B
besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen und dem Kreisjagdmeister als geborenes Mitglied.
C
wird von der Versammlung der Hegegemeinschaft gewählt.
D
wird von den Wahlfrauen und -männern (Wahlausschuss) der Hegegemeinschaft gewählt und durch Handschlag zu einer satzungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet.