Der Vorstand der Hegegemeinschaft ...
besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen.
besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen und dem Kreisjagdmeister als geborenes Mitglied.
wird von der Versammlung der Hegegemeinschaft gewählt.
wird von den Wahlfrauen und -männern (Wahlausschuss) der Hegegemeinschaft gewählt und durch Handschlag zu einer satzungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet.