Der Vorstand der Hegegemeinschaft ...

A

besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen.

B

besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen und dem Kreisjagdmeister als geborenes Mitglied.

C

wird von der Versammlung der Hegegemeinschaft gewählt.

D

wird von den Wahlfrauen und -männern (Wahlausschuss) der Hegegemeinschaft gewählt und durch Handschlag zu einer satzungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet.