5 / 229
Innerhalb welcher Frist ist ein Wildschaden in landwirtschaftlichen Kulturen anzuzeigen?
A
sofort
B
innerhalb einer Woche nach Kenntnis
C
innerhalb 14 Tage nach Kenntnis
D
bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats
Innerhalb welcher Frist ist ein Wildschaden in landwirtschaftlichen Kulturen anzuzeigen?
sofort
innerhalb einer Woche nach Kenntnis
innerhalb 14 Tage nach Kenntnis
bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats