Welche Aussage ist FALSCH? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden ...

A

durch öffentliche Ausbietung im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote.

B

durch freihändige Vergabe.

C

durch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses.

D

im Wege der gesetzlichen oder behördlichen Anordnung.