Welche Aussage ist FALSCH? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden ...
durch öffentliche Ausbietung im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote.
durch freihändige Vergabe.
durch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses.
im Wege der gesetzlichen oder behördlichen Anordnung.