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Welche Aussage ist FALSCH? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden ...
A
durch öffentliche Ausbietung im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote.
B
durch freihändige Vergabe.
C
durch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses.
D
im Wege der gesetzlichen oder behördlichen Anordnung.