Welche der nachstehend genannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?
Mountainbike fahren auch außerhalb von Wegen und Fußpfaden
Aufstellen von Zelten
Pilze suchen im Wald
für den Eigenbedarf wild wachsende Waldfrüchte ernten