Was wird durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt?
alle wild lebenden Tiere und Pflanzen, die in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung aufgelistet sind
alle gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auf den vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen "Roten Listen"
alle wild lebenden Tier- und Pflanzenarten in Europa
alle wild lebenden Pflanzen soweit sie nicht dem Bundeswaldgesetz unterliegen