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Was wird durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt?
A
alle wild lebenden Tiere und Pflanzen, die in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung aufgelistet sind
B
alle gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auf den vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen "Roten Listen"
C
alle wild lebenden Tier- und Pflanzenarten in Europa
D
alle wild lebenden Pflanzen soweit sie nicht dem Bundeswaldgesetz unterliegen