Wie groß muss nach § 6 der Tierschutzhundeverordnung die Bodenfläche des Hundezwingers bei Hunden mit einer Widerristhöhe über 50 bis 65 cm mindestens sein?
mindestens 3 Quadratmeter
mindestens 4 Quadratmeter
mindestens 8 Quadratmeter
mindestens 12 Quadratmeter