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Wie groß muss nach § 6 der Tierschutzhundeverordnung die Bodenfläche des Hundezwingers bei Hunden mit einer Widerristhöhe über 50 bis 65 cm mindestens sein?
Wie groß muss nach § 6 der Tierschutzhundeverordnung die Bodenfläche des Hundezwingers bei Hunden mit einer Widerristhöhe über 50 bis 65 cm mindestens sein?