Welche Aussage ist falsch?
Gemeinschaftliche Jagdbezirke können durch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses verpachtet werden
gemeinschaftliche Jagdbezirke können durch öffentliche Ausbietung verpachtet werden
gemeinschaftliche Jagdbezirke können durch freihändige Vergabe verpachtet werden
bei der Verpachtung durch öffentliche Ausbietung anlässlich einer Versteigerung darf ein Zuschlag nur auf schriftliche Gebote erfolgen
die Verpachtung durch öffentliche Ausbietung kann im Wege der Versteigerung durch Zuschlag auf mündliche oder schriftliche Gebote erfolgen