Einem Jagdgast wird auf der Lehrtreibjagd von der Jagdleitung ein Hochsitz als Stand zugewiesen. Eine Sprosse der Leiter bricht. Der Jagdgast stürzt hinunter, verletzt sich und wird Invalide. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (früher LBG)
hat keinerlei Leistungen zu erbringen.
zahlt den gesamten Personen-(Schmerzensgeld) und Sachschaden, einschließlich einer Invalidenrente.
zahlt nur ein Schmerzensgeld.
zahlt die Behandlungskosten und eine Invalidenrente.
zahlt nur die Behandlungskosten.