Dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten sind,
ist Tradition, aber nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt
ist im Bundesjagdgesetz gesetzlich vorgeschrieben
ergibt sich zwar nicht aus dem Bundesjagdgesetz, steht aber ausdrücklich im Saarländischen Jagdgesetz
ist ein Grundsatz des Bürgerlichen Rechts
ist nur eine Verfahrensvorschrift für die Disziplinarausschüsse der Jägervereinigungen