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Dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten sind,
A
ist Tradition, aber nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt
B
ist im Bundesjagdgesetz gesetzlich vorgeschrieben
C
ergibt sich zwar nicht aus dem Bundesjagdgesetz, steht aber ausdrücklich im Saarländischen Jagdgesetz
D
ist ein Grundsatz des Bürgerlichen Rechts
E
ist nur eine Verfahrensvorschrift für die Disziplinarausschüsse der Jägervereinigungen