Über die allgemeinen Aufgaben eines Landesjagdverbandes hinaus ist der Vereinigung der Jäger des Saarlandes gesondert übertragen,
das Jagdwesen zu pflegen und fördern
die Interessen der Jägerschaft in Staat und Gesellschaft zu vertreten
bei Verletzung der allgemein anerkannten Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit einzuschreiten
nicht hoheitliche Aufgaben wie Ausbildung der Jungjäger, Durchführung der Trophäenschauen zu erfüllen
Jägerprüfungen gemäß § 15 Abs. 1 SJG abzunehmen