Welche Aussage über die Jagdgenossenschaft ist falsch?
Ihr gehören auch Eigentümer befriedeter Bezirke an
die Jagdgenossenschaft ist rechtlich eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie hat daher eigene Rechte und Pflichten
sie besteht aus den Eigentümern der bejagbaren Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören
Organe der Jagdgenossenschaft sind der Jagdvorstand und die Genossenschaftsversammlung
der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte