186 / 200

Welche Aussage bezüglich des Wild- und Jagdschadens ist falsch?


Die falsche Aussage bezieht sich auf die Frist zur Anmeldung von Wild- und . Diese beträgt im Saarland (abweichend vom Bundesjagdgesetz) zwei Wochen nach Kenntnisnahme (bei landwirtschaftlichen Schäden). Bei versäumen der Frist erlischt der Anspruch auf Schadensersatz. Siehe: § 66 DV-SJG - Vorverfahren.

Wichtig für Jagdschüler: