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Die Verpachtung eines Teiles eines Jagdbezirkes ist nur zulässig, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil bei mindestens eine Größe hat von


Im Saarland ist die Verpachtung eines Teiles eines Jagdbezirkes erlaubt, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil bei mindestens 75 Hektar groß ist. Die Mindestgröße für beträgt 150 Hektar. Das liegt daran, dass das Jagdgesetz des Saarlandes diese Mindestgröße vorschreibt, um eine angemessene Bewirtschaftung der Jagdgebiete zu gewährleisten.