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Eine Wildart wird im Saarland mit Erlaubnis der Obersten Jagdbehörde ausgesetzt. Die Jagd auf diese Wildart darf erst ausgeübt werden nach Ablauf von
A
einer Woche
B
einem Monat
C
3 Monaten
D
6 Monaten
E
einem Jahr
Eine Wildart wird im Saarland mit Erlaubnis der Obersten Jagdbehörde ausgesetzt. Die Jagd auf diese Wildart darf erst ausgeübt werden nach Ablauf von
einer Woche
einem Monat
3 Monaten
6 Monaten
einem Jahr