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Die Vollmacht zur Vertretung eines Jagdgenossen in der Genossenschaftsversammlung bedarf
A
keiner Form
B
nur der Schriftform
C
der notariellen Beurkundung
D
der öffentlichen Beglaubigung
E
des Sichtvermerks der Jagdbehörde
Die Vollmacht zur Vertretung eines Jagdgenossen in der Genossenschaftsversammlung bedarf
keiner Form
nur der Schriftform
der notariellen Beurkundung
der öffentlichen Beglaubigung
des Sichtvermerks der Jagdbehörde