Wer ist befugt, jemanden auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, der auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird, auch der Flucht verdächtig ist oder dessen Identität nicht sofort festgestellt werden kann?
Jedermann
nur Polizeibeamte
nur Polizeibeamte, die sich im Dienst befinden
nur Staatsanwalt oder Richter