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Die gesetzlichen Voraussetzungen der Notwehr sind geregelt
A
im Bundesjagdgesetz
B
im Saarländischen Jagdgesetz
C
im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafgesetzbuch
D
im Grundgesetz
E
in den Unfallverhütungsvorschriften
Die gesetzlichen Voraussetzungen der Notwehr sind geregelt
im Bundesjagdgesetz
im Saarländischen Jagdgesetz
im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafgesetzbuch
im Grundgesetz
in den Unfallverhütungsvorschriften